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Eine richtig aufgebaute und vollständige Rechnung ist für jedes Unternehmen wichtig. Denn sie ist eines der Aushängeschilder des Unternehmens. Sie dient nicht nur dazu, die erbrachte Leistung zu belegen, sondern bildet die Grundlage für die Finanz- und Steuerbuchhaltung.

Doch wie sieht die perfekte Rechnung aus? Welche Informationen sind unverzichtbar? In unserem Blogbeitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund und erklären ausführlich, wie eine Rechnung aufgebaut ist und welche Pflichtangaben sie enthält. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass deine Rechnungen immer vollständig und korrekt sind und professionell aussehen. Am Ende geben wir dir noch einen Tipp, wie das Schreiben von Rechnungen nicht zum Zeitfresser wird.

Welche Informationen müssen in der Rechnung enthalten sein?

Rechnungen müssen verschiedene Pflichtangaben enthalten, unabhängig davon, ob sie als Eingangsrechnung empfangen oder als Ausgangsrechnung ausgestellt werden. Geregelt sind diese Pflichtangaben in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Dort steht im Einzelnen Folgendes:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Quelle: § 14 Abs. 4 UStG

Im Folgenden wollen wir noch einmal einen genaueren Blick auf die wichtigsten Bereiche einer Rechnung werfen.

#1: Die Rechnungs- und Kundendaten

In der Regel sind die Rechnungs- und Kundendaten im oberen Teil der Rechnung zu finden. Die folgenden Pflichtangaben müssen dort enthalten sein:

  • Informationen zum Unternehmen, welches die Rechnung ausstellt: Hier kannst du Angaben zu deinem Unternehmen machen. Dazu gehören mindestens der vollständige Name und die vollständige Anschrift deines Unternehmens. (Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG)
  • Informationen zum Unternehmen oder Privatperson, welche(s) die Rechnung empfängt: Diese Angaben umfassen den Namen und die Adresse der Person oder Firma, die die Rechnung erhält und somit als Empfänger:in der Leistung gilt. In der Regel wird hierfür das Adressfeld in der Rechnung verwendet.  (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG)
  • Rechnungsdatum: Das Rechnungsdatum ist die Angabe des Tages der tatsächlichen Ausstellung der Rechnung. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG)
  • Liefer- oder Leistungsdatum: Das Liefer- bzw. Leistungsdatum gibt an, wann deine Kund:innen ihre Ware erhalten. Häufig ist dieser Leistungszeitpunkt umsatzsteuerlich relevant, wie zum Beispiel bei der Umsatzsteuerermäßigung während der Corona-Pandemie. Denn nur Verkäufe mit einem Leistungsdatum innerhalb des festgelegten Zeitraums hatten Anspruch auf die Ermäßigung der Umsatzsteuer. Möglich ist die Angabe des konkreten Datums oder eine pauschale Angabe wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“, die insbesondere im E-Commerce häufig verwendet wird. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG).
  • Rechnungsnummer: Zur eindeutigen Zuordnung der Rechnungen müssen auf jeder Rechnung fortlaufende Rechnungsnummern vorhanden sein. Dazu werden sogenannte Nummernkreise verwendet. Wie du deinen Nummernkreis aufbaust, bleibt dir überlassen. Du kannst in den Nummernkreisen sowohl Zahlen als auch Buchstaben verwenden. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG)
  • Steuernummer oder USt-ID: Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben. Sie ist für die Abführung der Umsatzsteuer relevant. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) hingegen wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und wird für den internationalen Warenverkehr innerhalb der EU sowie für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) verwendet. Welche Nummer auch immer verwendet wird: Sie muss auf der Rechnung stehen. Häufig wird die Nummer in der Fußzeile der Rechnung angegeben. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG)

#2: Die Leistungsbeschreibung und die dazugehörigen Steuerinformationen

Wenn du eine Rechnung ausstellst, musst du verschiedene Informationen über die verkauften Waren und die damit verbundenen Steuern angeben:

  • Art und Menge der verkauften Waren: In diesem Bereich gibst du an, was für ein Produkt verkauft wurde und wie viele Einheiten des Produktes. Dabei sollte die Bezeichnung so genau wie möglich sein, sodass Außenstehende und die Finanzbehörden in der Lage sind, die Art des Produkts zu erkennen. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)
  • Umsatzsteuersätze und -beträge: Auf deiner Rechnung musst du bestimmte Beträge ausweisen. Zum einen musst du den Nettobetrag der Waren angeben, die du verkauft hast. Zum anderen musst du die Beträge der Umsatzsteuer nach den jeweiligen Umsatzsteuersätzen aufschlüsseln. Enthält deine Rechnung also sowohl Produkte mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % als auch Produkte mit einem Umsatzsteuersatz von 7 %, musst du für beide Umsatzsteuersätze die jeweils abzuführenden Beträge ausweisen. Zuletzt ist die Angabe des sich daraus ergebenden Bruttobetrages erforderlich. (Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 & 8 UStG)

#3: … und was sonst noch auf einer Rechnung Platz findet (Freiwillige Rechnungsangaben)

Es gibt einige Angaben, die zwar nicht zwingend erforderlich sind, die aber deine Rechnung aufwerten und dir eine Menge Arbeit im Kundenservice ersparen. Freiwillige Rechnungsangaben sind z. B.:

  • Zahlungsbedingungen inkl. der Bankverbindung
  • Hinweis auf Bewertungsmöglichkeiten deines Shops
  • Kontaktmöglichkeiten deines Online-Shops
  • Ein paar nette Worte, um sich für den Einkauf in deinem Shop zu bedanken.

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Konfiguriere auch Nummernkreise, um eine fortlaufende Rechnungsnummer zu gewährleisten. Um den Aufbau der Nummernkreise noch weiter zu vereinfachen, kannst du sogenannte Platzhalter verwenden. Diese fügen z. B. das aktuelle Jahr automatisch in den Nummernkreis ein.

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Titelbild von FIN auf Unsplash

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