Der Kunde benötigt zur Durchführung seiner Geschäftsprozesse Standardsoftwareanwendungen und Speicherplatz zum Ablegen der erzeugten Anwendungsdaten.
Der Anbieter bietet die zeitweise Nutzung solcher Softwareanwendungen über eine Telekommunikationsverbindung sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt an.
Mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner, dass der Anbieter dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die benötigten Softwareanwendungen zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie Speicherplatz für seine Anwendungsdaten zur Verfügung stellt.
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich beschränkte Bereitstellung der in Anhang 1 vereinbarten Softwareanwendungen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: ANWENDUNG) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG durch eine Zugriffssoftware (im Folgenden: ZUGRIFFSSOFTWARE) und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erzeugten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (im Folgenden: ANWENDUNGSDATEN) in im Anhang 1 vereinbarten Umfang durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Anbieter:
Billbee GmbH
Arolser Straße 10
34477 Twistetal
Die vollständigen Impressumsdaten finden sich unter https://www.billbee.io/impressum/
(2) Die Darstellungen in der ANWENDUNG stellen ein konkretes Angebot an den Kunden dar zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Mit Speicherung der Rechnungsdaten in der ANWENDUNG nimmt der Kunde das Angebot an.
(1) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die ANWENDUNG über einen Zeitraum von 30 Tagen zu testen. Berechtigt für diese Testphase sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Die Testphase wird vom Kunden gestartet, indem er sich unter www.billbee.io registriert. Hierfür ist lediglich die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie die Wahl eines sicheren Passworts erforderlich. Hierbei ist die Passwortrichtlinie in Anhang 1 zu beachten. Nach einer Validitätsprüfung der E-Mail-Adresse des Kunden kann er sich an der ANWENDUNG anmelden. Mit Registrierung beginnt die kostenfreie Testphase und endet automatisch nach 30 Tagen.
(3) In der Testphase ist der Kunde berechtigt, sämtliche Funktionen der ANWENDUNG kostenfrei zu testen.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Testphase Produktivdaten als ANWENDUNGSDATEN einzugeben und/oder zu speichern. Zulässig sind lediglich Testdaten.
(5) Der Kunde kann jederzeit während der Testphase durch Speicherung seiner Rechnungsdaten in der ANWENDUNG die Testphase abbrechen und sofort in den kostenpflichtigen Betrieb übergehen. Ab diesem Zeitpunkt darf der Kunde Produktivdaten als ANWENDUNGSDATEN eingeben und speichern.
(6) Möchte der Kunde die Testphase abbrechen, kann er sein Konto selbst über „Benutzerkonto“ / „Konto löschen“ löschen und damit deaktivieren.
(1) Der Anbieter hält ab Vertragsschluss auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: SERVER) die in Anhang 1 vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereit gestellte ANWENDUNG
(3) Der Anbieter gewährt dem Kunden Zugang zur ANWENDUNG durch Eingabe des vom Kunden gewählten Benutzernamens und eines sicheren Passworts. Benutzernamen und Kennwort sind vom Kunden geheim zu halten.
Insbesondere die Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.
(4) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(5) Der Anbieter hält auf dem SERVER ab Vertragsschluss für die ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz bereit.
(6) Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
(7) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(8) Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden in Anhang 1 getroffen. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(1) Die erforderliche ZUGRIFFSSOFTWARE, mit der der Kunde auf den SERVER zugreifen kann, wird in den Systemanforderungen Anhang 1 beschrieben
(2) Der Kunde hat die Installation und den Betrieb der ZUGRIFFSSOFTWARE selbst zu verantworten.
(a) Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
(c) Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur mittels der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse. Der Kunde kann sich auch über separat anzulegende Mitarbeiteraccounts einloggen.
(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(e) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.
(b) Auf die Verpflichtungen hinsichtlich des Umgangs mit dem Passwort wird auf § 2 Abs. 2 verwiesen.
(c) Der Kunde haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.
(d) Der Kunde hat sicherzustellen, regelmäßige Backups der ANWENDUNGSDATEN in eigener Verantwortung herzustellen und sicher zu verwahren. Hierfür steht ihm eine Exportmöglichkeit in der ANWENDUNG zur Verfügung. Insbesondere hat er sicherzustellen, vor Kündigung des Vertrags und vor Löschung des Accounts seine ANWENDUNGSDATEN zu exportieren.
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Anbieter Schadensersatz geltend machen.
Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
(1) Das Entgelt für die Zurverfügungstellung und Nutzung der ANWENDUNG sowie für die Speicherung der ANWENDUNGSDATEN richtet sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste des Anbieters (https://www.billbee.io/preise).
(2) Das Entgelt nach den vorstehenden Absätzen wird monatlich nachträglich abgerechnet, sofern der Rechnungsbetrag 4,20 € netto oder mehr beträgt. Bei niedrigeren Rechnungsbeträgen wird der Saldo auf den Folgemonat fortgeschrieben. Die Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Rechnungen werden im PDF-Format an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Außerdem werden die fälligen Rechnungen im Kundenbereich des Kunden zum Abruf bereitgestellt.
(4) Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart sind die offenen Rechnungsbeträge mittels SEPA-Lastschrift zu zahlen. Nachdem eine Rechnung am 1. des Folgemonats erstellt wurde, wird der Betrag am 6. bzw. am darauf folgenden Werktag von dem hinterlegten Konto per SEPA Lastschrift abgebucht.
(5) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbes. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Dem Kunde steht in der ANWENDUNG die technische Möglichkeit zur Verfügung, Speicherplätze von Drittanbietern (z.B. Box.com, Dropbox, Google Drive, Onedrive, u.a.) einzubinden und dort Daten zu speichern. Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung dieser Drittanbieter-Dienste ist der Kunde alleine verantwortlich. Insbesondere bei der Speicherung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird empfohlen, dies rechtlich überprüfen zu lassen.
(6) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insb. die ANWENDUNGSDATEN, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen.
Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; § 11 Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden mit einer Frist von einem Werktag, vom Anbieter mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
(3) Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Die Kündigung des Kunden nach Absatz (2) kann auch dadurch erklärt werden, indem der Kunde durch entsprechende Erklärung aus seinem Kundenkonto heraus die Löschung des Kontos beauftragt.
(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die von ihm gespeicherten ANWENDUNGSDATEN mittels Exportfunktion in seinen Verantwortungsbereich herunterzuladen, sicher zu speichern und zu prüfen, ob der Export valide ist.
(2) Im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Kunden hat dieser sicherzustellen, den Export der ANWENDUNGSDATEN vor Erklärung der Kündigung durchzuführen.
(3) Im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Anbieter werden die gespeicherten ANWENDUNGSDATEN vom Anbieter drei (3) Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht.
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(1) Der Anbieter behält sich vor, die in der ANWENDUNG angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
(2) Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die in der ANWENDUNG angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
(a) soweit der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von ihm angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(b) soweit der Anbieter damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
(c) soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
(d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
(e) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
(3) Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen der ANWENDUNG stellen keine Leistungsänderungen im Sinne der vorbezeichneten Absätze dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
(4) Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(5) Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern,
(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;
(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;
(c) soweit der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(d) soweit der Anbieter damit einem gegen sie gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
(e) soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Geschäftsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
(6) Der Anbieter wird über solche Änderungen der Geschäftsbedingungen in Textform informieren.
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Die Anhänge werden Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch-land oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 03/2021
Billbee bietet eine Auftragsabwicklung, Artikelverwaltung und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Billbee stellt zu diesem Zweck zum einen Schnittstellen zu Quellsystemen (Shops, Marktplätze, etc.), eigene direkt in Billbee implementierte Funktionen und Schnittstellen zu Drittsystemen (Buchhaltung, Versanddienstleister, etc.) bereit.
Die Funktionalität bzw. Leistung der Applikation kann je nach Systemkonfiguration und verwendeter Hard- und Software unterschiedlich ausfallen.
Das System erzwingt eine Mindestlänge von 8 Zeichen, wobei Zahlen UND Buchstaben enthalten sein müssen.