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Seit dem 01.07.2021 kann der One-Stop-Shop (OSS) von Online-Händler:innen genutzt werden. Warum der OSS jedoch nicht nur Erleichterungen bringt und die Nutzung von Fulfillment-Centern wie Amazon FBA Lagern in anderen EU-Ländern Zusatzlösungen erfordert, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Situation vor dem One-Stop-Shop

Bereits vor der Einführung des One-Stop-Shops mussten Online-Händler:innen bei grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen innerhalb der EU auf sogenannte Lieferschwellen Acht geben. Sinn und Zweck dieser seit bereits 1993 bestehenden Regelung war die Erleichterung des Handels für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über die eigenen Landesgrenzen hinaus. Blieb ein Unternehmen unterhalb dieser vorgegebenen Grenze, konnte es die fällige Umsatzsteuer im Sitzland entrichten. Eine umsatzsteuerliche Registrierung, regelmäßige Meldungen und die Suche nach lokalen Steuerberater:innen im Bestimmungsland war somit überflüssig.

Situation vor OSS / Onlinehandel in der EU_OSS macht alles leichter_Taxdoo x Billbee
Wie war es vor dem One-Stop-Shop

Wegfall der Lieferschwellen & Start des OSS

Mit der Einführung des VAT E-Commerce Package am 01. Juli 2021, das alle EU-Staaten in nationales Recht umsetzen mussten, sind diese lokalen Lieferschwellen entfallen. Im Gegenzug ist ein neuer einheitlicher Schwellenwert von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr EU-übergreifend in Kraft getreten.

Wegfall der Lieferschwellen und Startschuss für OSS Onlinehandel in der EU_OSS macht alles leichter_Taxdoo x Billbee
Wegfall der Lieferschwellen und Startschuss für OSS

Allerdings werden viele Online-Händler:innen diesen neuen Schwellenwert schnell überschreiten und somit praktisch in jedem EU-Staat steuerpflichtig, in den sie auch nur ein Paket versendet.

Berechtigterweise fragt man sich jetzt: Wo liegt der Mehrwert dieser Umsatzsteuerreform, wenn sie auf den ersten Blick eher alles zu verkomplizieren scheint?

Hier kommt der One-Stop-Shop ins Spiel.

Die Funktionsweise des One-Stop-Shops

Durch den OSS können Online-Händler:innen ihre Umsätze gesammelt melden und dort ebenfalls die Begleichung ihrer Umsatzsteuerschuld vornehmen. Diese Plattform wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt und soll eine zentrale Anlaufstelle im Sitzstaat gewährleisten.

Die Meldung der Umsätze über den OSS erfolgt quartalsweise jeweils einen Monat nach Quartalsende, also jeweils am 31. Januar des Folgejahres, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober. Korrekturen, wie zum Beispiel Retouren, falsche Steuersätze oder Rundungsfehler, können jeweils in der laufenden OSS-Erklärung vorgenommen werden.

Ablauf OSS_nlinehandel in der EU_OSS macht alles leichter_Taxdoo x Billbee
So funktioniert OSS

Wem hilft der One-Stop-Shop, und für welche Händler:innen wird es komplizierter?

Schaut man auf die Umsatzsteuerreform und den One-Stop-Shop als Schlüssel zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels in der EU, so stellt man leider schnell fest Der OSS bringt nicht für alle Online-Händler:innen die gewünschte Vereinfachung. Der Grund: Der One-Stop-Shop kann ausschließlich für die Meldung von Fernverkäufen genutzt werden.

Als Fernverkäufe bezeichnet man grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher:innen von einem EU-Land in ein anderes.

Unternehmen / Händler:innen, die grenzüberschreitende Fulfillment-Lager, z.B. im Rahmen Amazon PAN-EU oder Amazon CEE nutzen, sind jedoch nach wie vor auf lokale umsatzsteuerliche Registrierungen und fortlaufende Meldungen im EU-Ausland angewiesen.

Zu den umsatzsteuerlich relevanten Transaktionen dieser Fulfillment-Strukturen – die nicht über den OSS gemeldet werden können – gehören:

  • Innergemeinschaftliche Verbringungen und Erwerbe (diese entstehen regelmäßig z.B. durch Verbringung bzw. Einlagerung Eurer Waren in ausländischen Amazon-Lagern)
  • Lokale Lieferungen (z.B. Lieferung eines/einer deutschen Händler:in aus französischem Lager an französische Endkund:innen) und
  • Eingangsleistungen (Vorsteuer) im Land des jeweiligen Fulfillment-Centers

Zur Verdeutlichung:

Funktionsweise Taxdoo - Onlinehandel in der EU_OSS macht alles leichter_Taxdoo x Billbe

Weitere Herausforderung: Unterschiedliche Steuersätze in der EU

Durch den Wegfall der nationalen Lieferschwellen und der Tatsache, dass Online-Händler:innen nach Überschreiten der Umsatzschwelle von 10.000 Euro nun im Bestimmungsland steuerpflichtig sind, kommt eine weitere Hürde hinzu: Händler:innen müssen die korrekten Steuersätze für ihre Produkte pro EU-Staat ermitteln und anwenden können. Diese weisen, insbesondere in bestimmten Segmenten, wie z.B. Lebensmittel oder Druckerzeugnisse, eine hohe Bandbreite auf.

Neben dem Standardsteuersatz, der in der EU zwischen 17 und 27 Prozent liegt und den ermäßigten Steuersätzen, die zwischen 5 und 15 Prozent liegen, sind auch die sogenannten Nullsteuersätze zu beachten.

Fazit zum One-Stop-Shop-Verfahren:

Deutlich zu erkennen ist, dass Online-Händler:innen durch die Einführung der Umsatzsteuerreform vor neuen Herausforderungen stehen und sich vor allem mit Blick auf die unterschiedlichen Steuersätze neue Kompetenzen aneignen müssen.

Die manuelle Bestimmung dieser ist faktisch kaum noch möglich und mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.


Hier kommt Taxdoo ins Spiel. Mit unserer OSS-Komplettlösung werden alle eure Transaktionsdaten umsatzsteuerlich ausgewertet und die korrekten Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert bestimmt. Wir grenzen die grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe von allen anderen Umsätzen ab und stellen auf Wunsch einen OSS-Export bereit.

Mehr dazu erfahrt ihr im Taxdoo OSS-Wissenshub.

Titelbild Photo by Christian Lue on Unsplash

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