Renée Lauer
Renée ist als Head of Marketing bei Billbee DIE Ansprechpartnerin für Marketing und Kommunikation - und das schon seit 2018! Ihr Team kümmert sich um alles von Events über Partner-Themen und Social Media bis hin zur Website.
Zumindest einmal im Jahr kommt die Phase, in der Mitarbeiter:innen der Finanzabteilung in den meisten Unternehmen etwas angespannter als sonst sind. Häufige Rückfragen an andere Abteilungen und fehlende oder falsch ausgestellte Belege, die nachgefordert werden, sind dabei ein klassisches Anzeichen, dass es wieder einmal so weit ist. Der Jahresabschluss steht vor der Tür.
Darüber, wie die richtige Vorbereitung auf den Jahresabschluss aussieht und welche Unterschiede für welche Unternehmen dabei gelten, geben wir dir in diesem Artikel einen genauen Überblick - der Jahresabschluss einfach erklärt für dich!
Der Jahresabschluss bildet den offiziellen, kaufmännischen Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres. Damit gibt er Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens, seine Geldflüsse, den Gewinn und die Verluste im Geschäftsjahr. Der Jahresabschluss schließt damit die Buchhaltung des eben abgelaufenen Jahres ab und dient als zentrales Element zur Dokumentation der Buchführung für das Finanzamt, aber auch weitere Interessenten wie Investoren oder Geschäftspartner. Du kannst ihn also als "Lagebericht" deines Unternehmens für das Geschäftsjahr sehen.
Als Unternehmer:in ist man verpflichtet, das Geschäftsjahr buchhalterisch abzuschließen und das Ergebnis an das Finanzamt zu melden. Wie genau das zu erfolgen hat, hängt jedoch von unterschiedlichen Kriterien ab und auch nicht jedes Unternehmen muss einen Jahresabschluss vornehmen - für einige reicht auch die EÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung) statt dem Erstellen eines vollständigen Jahresabschlusses.
Ob ein Unternehmen einen Jahresabschluss in der Buchhaltung erstellen muss, kann von mehreren Punkten abhängen. Grundsätzlich verpflichtet sind:
Einzelunternehmer:innen können bei Unterschreitung von gewissen Umsatzgrenzen von der Jahresabschlusspflicht befreit sein. Wenn Einzelkaufleute in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlös und 60.000 € Jahresüberschuss erwirtschaftet haben, entfällt die Bilanzierungspflicht und damit auch jene, einen Jahresabschluss erstellen zu müssen.
Die Klassifizierung von Unternehmen nach Größe und Gesellschaftsform gibt unter anderem vor, welche Pflichten und Fristen bei der Erstellung des Jahresabschlusses gelten. Dabei werden folgende drei Kategorien unterschieden:
Die Inhalte des Jahresabschlusses können je nach zu prüfender Gesellschaftsform, die wir oben genannt haben, abweichen. Grundsätzlich sind die Vorgaben des Jahresabschlusses im HGB. HGB steht für Handelsgesetzbuch und enthält alle Gesetze und Vorschriften rund um den Jahresabschluss, aber auch weitere Gesetze, die für den Handel relevant sind. Zwei zentrale Elemente sind stets enthalten: die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Abhängig von der Rechtsform deines Unternehmens können auch noch Lagebericht oder Kapitalflussrechnung (für Kapitalmarkt- orientierte Kapitalgesellschaften) erforderlich sein. Wir beschränken und bei den Tipps für die Vorbereitung auf die häufigste Form mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Die Bilanzierung im Rechnungswesen ist die Wertermittlungsmethode von Unternehmen, die eine doppelte Buchführung durchführen müssen, wie es bei Jahresabschlusspflicht der Fall ist. Sie enthält Information, Dokumentation und Gewinnermittlung – dafür müssen sämtliche Geschäftsvorgänge innerhalb eines Geschäftsjahres in zwei Konten verbucht werden.
Ersteres erfasst, welcher Betrag auf welchem Konto (das können die Kasse, ein Bankkonto oder auch eine Kreditkarte sein), während das Gegenkonto den Zweck der Ein- oder Ausnahmen kategorisiert (beispielsweise Reisekosten, Werbekosten, Personalkosten etc.). Die Bilanzierung geht in den Jahresabschluss ein und stellt das Verhältnis des Vermögens und der Schulden im Unternehmen gegenüber.
Die Bilanz in der Buchhaltung ist Pflicht bei der Erstellung des Jahresabschlusses deines Unternehmens, unabhängig davon welche Gesellschaftsform (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaft oder Kapitalgesellschaft & Co.) auf dich zutrifft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in einem gewissen Zeitraum gegenüber. Für einen vordefinierten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, werden die Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt. Mithilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) können die Quellen, die Höhen und Arten unternehmerischer Erfolge des Unternehmens aus finanztechnischer Perspektive dargestellt werden.
Dieser ergänzt die Darstellung im Jahresabschluss um eine Prognose zukünftiger Chancen, Risiken und Entwicklung. Im HGB §289 (1) heißt es dazu:
Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern.
Die Bestandteile für einen Jahresabschluss haben wir damit zusammengetragen. Jetzt geht es darum, diesen und insb. deine Buchhaltung für die Erstellung bestmöglich vorzubereiten.
Damit der Jahresabschluss nicht zum Desaster wird, ist es essenziell, dass die über das Jahr geführte Buchhaltung korrekt ist und auch sämtliche relevante Dokumente für die Erstellung deiner Bilanz und GuV bereitliegen. Im Detail bedeutet das:
Hast du diese Punkte so weit vorbereitet, steht den Abschlussarbeiten im Rechnungswesen nichts mehr im Wege. So vermeidest du Verzögerungen durch Nachfordern von Belegen oder Korrekturen in lückenhaften Fahrtenbüchern. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses kann jetzt begonnen werden – und zwar in drei wesentlichen Schritten:
Wie so oft im Leben ist Vorbereitung auch in diesem Fall bereits die halbe Miete. Solltest du den Jahresabschluss inkl. Bilanz und GuV nicht im Haus oder selbst erledigen, findest du bei Bilanzbuchhalter:innnen oder Steuerberater:innen Unterstützung. Diese sind dazu befähigt, einen solchen zu erstellen und auch beim Finanzamt einzureichen. In beiden Fällen kannst du dir sicher sein, dass sie dir als externe Dienstleister dankbar sind, wenn deine Vorbereitung entsprechend erfolgt ist.
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Falls du übrigens noch unentschlossen bist, ob du diese Tätigkeiten auslagern sollst, hilft dir vielleicht unser Beitrag: „Wie funktioniert Buchhaltungs-Outsourcing und ab wann lohnt es sich?“.
Titelbild von fauxels.